die Förderung der Erziehung sowie der Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird unmittelbar verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Schulen, Akademien, Hochschulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft, in denen nicht nur Fachwissen vermittelt, sondern auch zur Persönlichkeitsentwicklung und -formung der Schüler beigetragen wird.