Beratende Tätigkeiten, die nicht genehmigungspflichtig sind, der Vertrieb und die Unterstützung im Vertrieb von anderen Unternehmen, Marketingmaßnahmen, die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten sowie die Gestellung der Geschäftsführung für andere Unternehmen.