Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, einschließlich der Gründung, des Erwerbs und der Veräußerung solcher Beteiligungen, sonstige Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des vorgenannten Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, zur Errichtung von Zweigniederlassungen und zur Beteiligung an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft betreibt kein Erwerbsgeschäft im Sinne von § 1852 BGB und übt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten aus.