Gegenstand der Gesellschaft ist ausschließlich die Wahrnehmung der Berufsaufgaben von Architekten nach § 1 HmbArchtG, nämlich die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 HambArchtG). Dazu gehören auch die Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggeberinnen und der Auftraggeber in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden fachlichen Fragen sowie die Koordinierung, Steuerung und Überwachung der Planung und Ausführung eines Vorhabens und die Erstellung von Fachgutachten (§ 1 Abs. 2 HambArchtG) sowie die Mitwirkung bei der Orts-, Stadt- und Landesplanung (§ 1 Abs. 3 HambArchtG).