Der Erwerb, das Halten, die Vermietung, die Verpachtung, die Verwaltung sowie die Veräußerung eigenen Grundbesitzes und eigener grundstücksgleicher Rechte. Die Gesellschaft ist berechtigt, eigenes Kapitalvermögen anzulegen und zu verwalten sowie Beteiligungen zu erwerben, zu halten und zu verwalten, soweit diese ausschließlich vermögensverwaltenden Zwecken dienen und die Voraussetzungen der erweiterten Gewerbesteuerkürzungen gewahrt bleiben ?