Der Im- und Export, der Groß- und Einzelhandel sowie der Online-Handel mit allen erlaubten Waren, insbesondere mit Kaffeemaschinen, dazugehörigem Zubehör, Verbrauchsmaterialien, Reinigungs- und Pflegeprodukten sowie Kaffeebohnen und Kaffeeprodukten; ferner die Erbringung von Kundendienst-, Reparatur-, technischen Beratungs- und Schulungsleistungen im Zusammenhang mit Kaffeemaschinen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeglicher Art, sofern nicht eine entsprechende Erlaubnis vorliegt.