Erwerb, Vermietung, Verwertung und Verwaltung von Grundstücken und beweglichen Sachen und Errichtung und Verwaltung von Baulichkeiten aller Art, sowie Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c Gewerbeordnung aufgeführt sind oder die sonst staatlicher Genehmigung im Sinne des § 8 des GmbH-Gesetzes bedürfen.