a) die gewerbsmäßige Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen oder fremden Namen für eigene oder fremde Rechnung als Bauträger bzw. Baubetreuer gemäß § 34 c Absatz 1 Nr. 4 a und 4 b Gewerbeordnung; b) der Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung, insbesondere von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; c) der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten eigenen und fremden Vermögens.