die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen und Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, und die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Aktivitäten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen und Geschäfte vorzunehmen, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind, insbesondere darf sie andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sowie im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die der Förderung ihres Unternehmenszwecks unmittelbar oder mittelbar dienlich erscheinen.