Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, insbesondere die Ausübung der Funktion einer geschäftsleitenden Holding gegenüber verbundenen Unternehmen, die Verwaltung eigenen Vermögens (insbesondere Wertpapiere, Aktien, Fondsanteile, Wertpapierdepots und sonstige Vermögenswerte) sowie der Erwerb, das Halten, die Bebauung, die Vermietung und Verpachtung, die Verwaltung und die Veräußerung von eigenem Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten. Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen insbesondere erlaubnispflichtige Bank-, Finanzdienstleistungs- oder Maklergeschäfte (KWG, GewO § 34c) sind vom Unternehmensgegenstand ausgenommen.