Der Einzelhandel mit Verkauf von Schmuck (Gold-, Silber-, Platin, Bernsteinschmuck, Perlen, Juwelen und Uhren) sowie Schmuck- und Uhren-Reparaturen. Die Gesellschaft ist berechtigt alle Maßnahmen zu veranlassen, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den Geschäftsgegenstand des Unternehmens zu fördern.