Der Erwerb, Gründung, Halten, Verwalten und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Erbringung von Managementdienstleistungen für verbundene Unternehmen, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen.