Die Förderung der Jugendhilfe und Hilfe für Menschen mit Behinderung. Die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten dienen nicht einer Gewinnverwirklichung. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a. das Betreiben eines Verpflegungsbetriebes b. einen Betrieb für haushaltsnahe Dienstleistungen c. Überlassung von Arbeitnehmern an Betriebe und Einrichtungen mit ähnlicher Zielsetzung d. Erbringung von Dienstleistungen für öffentliche und kirchliche Träger und Einrichtungen