Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere in Form von Grundbesitz, Anteilen an Gesellschaften, Kapitalvermögen und sämtliche damit zusammenhängende Tätigkeiten. Gesellschaft kann sich auch an anderen Unternehmen beteiligen, Niederlassungen errichten und Interessensgemeinschaften eingehen, die der Förderung des Gesellschaftszweckes dienen.