Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Erbringung damit zusammenhängender Management- und Beratungsleistungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft kann ferner Unternehmen in jeder zulässigen Rechtsform gründen, sich an diesen beteiligen, Geschäftsführungs- und Beratungsdienstleistungen erbringen sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck zu dienen.