Johanniter-Immobilien Stendal GmbH
Unternehmensgegenstand
(1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung a) des öffentlichen Gesundheitswesens, Personen im Sinne des § 52 Abs. 2 S.1 Nr. 3 der Abgabenordnung (AO), b) der Jugend- und Altenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 S.1 Nr. 4 AO, c) des Wohlfahrtswesens im Sinne des § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, durch die Beschaffung, das Halten, die Errichtung, die Sanierung, die Bewirtschaftung, die Überlassung, insbesondere Vermietung und Verpachtung, von Immobilien und Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie durch die Erbringung von Verwaltungstätigkeiten. (2) Der Zweck wird auch durch ein planmäßiges Zusammenwirken mit Körperschaften verwirklicht, die die Voraussetzungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke? der AO erfüllen (steuerbegünstigte Körperschaften). Es handelt sich hierbei um Kooperationen im Sinne des § 57 Abs. 3 AO. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere mit steuerbegünstigten Gesellschaften innerhalb des Unternehmensverbundes der Johanniter GmbH sowie mit der Balley Brandenburg, deren Ordenswerken (Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und dessen steuerbegünstigten Tochtergesellschaften, Johanniter Schwesternschaft e.V., Johanniter-Hilfsgemeinschaften, Johanniter-Stiftung sowie steuerbegünstigte Tochtergesellschaften der Johanniter GmbH) und den Genossenschaften/Kommenden des Johanniterordens. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere in Form von Leistungen auf Basis von Geschäftsbesorgung, Dienstleistungs- und Lieferverträgen sowie durch die Überlassung von Immobilien zur Nutzung im steuerbegünstigten Bereich. Die Kooperationen werden u.a. verwirklicht durch die Überlassung von Immobilien und die Durchführung von Verwaltungstätigkeiten. (3) Aufgabe der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften. (4) Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sind, sofern nicht Bestimmungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung entgegenstehen. In diesem Rahmen kann die Gesellschaft auch a) Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträge jeder Art abschließen; b) Hilfspersonen entgeltlich und unentgeltlich einsetzen; c) eigene Rechtsträger gründen; d) sich an anderen Rechtsträgern beteiligen; e) eigene Rechtsträger gründen, Beteiligungen erwerben, halten und veräußern und Zweigniederlassungen errichten. (5) Die Gesellschaft wird in praktischer Ausübung der im Leitbild des Johanniterordens für seine Krankenhäuser festgelegten Grundsätze und im Sinne christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche tätig.