Gegenstgand des Unternehmens ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie Personalvermittlung und damit verbundene Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die geeinet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland gleicher oderr ähnlicher Art beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen, sowie solche Unternehmungen erwerben oder gründen.