Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die VerwaItung eigenen Vermögens, insbesondere im Bereich des Lebensmittelgroßhandels und der Belieferung von Gastronomiebetrieben. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere Bank- und Finanzdienstleistungen sowie die Vermögensverwaltung für Dritte.