Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Vermietung und die Veräußerung von eigenem Vermögen, insbesondere von Grundstücken und Grunstücksgleichen Rechten, Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie von Wertpapieren, jeweils ausschließlich für eigene Rechnung. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen.