Export von Bau- und Bergbaumaschinen, Lastkraftwagen, Bussen sowie deren Ersatz- und Zubehörteilen (neu und gebraucht), Export von Ausrüstungen und Geräten im Energiebereich und Import und Handel von Metallprodukten - insbesondere Stahlblechen. Ergänzende Tätigkeiten sind zulässig, sofern hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist