Verwaltung eigenen Vermögens (inkl. Immobilien) sowie Erwerb, Verwalten und Halten von Beteiligungen und Immobilien im In- und Ausland im eigenen Namen, für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie alle im Zusammenhang damit stehende Maßnahmen und Handlungen, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetz buch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen.