Die Gesellschaft verfolgt in Erfüllung caritativer Aufgaben der Katholischen Kirche ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung sowie Volks- und Berufsbildung, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus auch andere Körperschaften fördern, die die vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke verfolgen und kann die hierzu erforderlichen Mittel im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung stellen (Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO in der aktuell geltenden Fassung).