Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen jeder Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die gewerbliche Einbringung von Dienstleistungen an verbundene und nicht verbundene Unternehmen sowie alle Tätigkeiten, die zu den Aktivitäten einer geschäftsleitenden Holding gehören. Geschäfte, die nach dem KWG erlaubnispflichtig sind gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.