Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von eigenem Vermögen, insbesondere Gründung von sowie Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften, Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen, abgesehen von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten, sowie die Übernahme der Leitung anderer Körperschaften oder Gesellschaften.