Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder einer sonstigen behördlichen Genehmigung bedürfen, sind ausgeschlossen.