Gegenstand des Unternehmens ist der Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Innenausbau, etc.). Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar und unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen branchengleichen oder branchenähnlichen Unternehmen beteiligen.