Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Verwaltung von Wertpapieren, sonstigen Kapitalanlagen und Immobilien sowie die Aufnahme von Darlehen sowie die Vergabe von Darlehen an verbundene Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.