Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie das Halten, Verwalten, Erwerben und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere im Bereich der Unternehmensbeteiligungen Marken, Lizenzen sowie sonstiger kapital- und vermögensbezogener Investments. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Kapitalanlagege-setzbuch (KAGB) oder § 34 c GewO aus, soweit hierfür keine entsprechende behördliche Genehmigung vorliegt.