- das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, - die Beteiligung an Kapital- und Personengesellschaften, insbesondere als Holdinggesellschaft, - die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung von Beteiligungsgesellschaften, - die Erbringung von Management- und Verwaltungsleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen, - der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Vermietung eigener Immobilien, - die Verwaltung beweglicher Wirtschaftsgüter, - die Anlage liquider Mittel in Wertpapieren, Beteiligungen und sonstigen Kapitalanlagen, - Vermietung und Verpachtung beweglicher Wirtschaftsgüter (insbesondere Busse, Fahrzeuge, Werkstatteinrichtungen), - Verwaltung und Lizenzierung von Markenrechten, - Überlassung von Software- und Ticketlösungen.