Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen zu erbringen. Sie ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, werden nicht ausgeübt.