Das Halten und Verwalten von Beteiligten an in- und ausländischen Gesellschaften, insbesondere die Übernahme, das Halten, die Verwaltung, die Entwicklung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen jeder Rechtsform. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind ?