1. Die Gesellschaft verfolgt den Zweck der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie der Jugendhilfe im Sinne von § 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 7 und Nr. 4 der Abgabenordnung (AO). Damit dient die Tätigkeit der Gesellschaft ausschließlich steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken ?