das Betreiben eines Bewachungsgewerbes gemäß § 34a GewO, insbesondere die Bewachung und Sicherung von Leben und Eigentum fremder Personen sowie der Schutz und die Sicherung von Objekten, Anlagen, Grundstücken und Veranstaltungen. Ferner der Einsatz und die Bereitstellung von Diensthundeführern und Diensthunden im Sicherheitsbereich sowie die Ausbildung und Schulung von Diensthunden und Diensthundeführern. Darüber hinaus Sicherheitsberatung, Risikoanalysen und die Erstellung von Sicherheitskonzepten.