- die Unternehmensberatung im Bereich Insolvenzberatung, Sanierungsberatung, Restrukturierung, Prozessoptimierung in allen unternehmensrelevanten Prozessen der Ablauforganisation und Organisationsstrukturen bis hin zur Personalüberlassung. Rechtsdienstleistungen gehören nur bei Vorliegen einer Erlaubnis oder im erlaubnisfreien Umfang, insbesondere als Nebenleistung gemäß § 5 Abs. 1 RDG, zum Unternehmensgegenstand. - der Handel und E-Commerce mit Sportartikeln, insb. mit Golfprodukten.