Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft kann gegenüber verbundenen Unternehmen Management-, Verwaltungs-, Beratungs- und sonstige Dienstleistungen erbringen, soweit hierfür keine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich ist.