(1) die Vermittlung und Abwicklung von touristischen Veranstaltungen jeder Art, insbesondere die von Reisen und die Vermittlung von Feriendomizilen. (2) Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, die Geschäftsführung oder Verwaltung anderer Unternehmen zu übernehmen und dabei auch die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters zu bekleiden. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.