die Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V (MVZ), in dem Ärzte medizinische Leistungen in der ambulanten Versorgung gesetzlich und privat versicherter Patienten erbringen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, konsiliarische Leistungen im Rahmen der stationären Versorgung zu erbringen.