Institut für offene Gesellschaftsstudien Duisburg (INFOGES) gGmbH
Unternehmensgegenstand
Zweck der Gesellschaft ist a. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der Abgabenordnung ( 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO); hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind, b. die Förderung von Wissenschaft und Forschung ( 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO), c. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe ( 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO), d. die Förderung von Kunst und Kultur ( 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO), e. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens ( 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO), f. die Förderung der Jugendhilfe ( 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a. interdisziplinäre und multimethodische Forschung: die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, die Vergabe von Forschungsaufträgen sowie die Veröffentlichung und Bekanntmachung der Studienergebnisse; b. partizipative und bürgerwissenschaftliche Forschung (Citizen Science), die Bürgerinnen und Bürger - insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene - aktiv am Forschungsprozess beteiligt; c. die Erarbeitung und Veröffentlichung von Forschungsmaterialien, Unterrichts- und Lehrwerken, Broschüren, Artikeln, Fachbüchern sowie digitalen Lern- und Informationsangeboten; d. außerschulische und unterrichtsergänzende Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, insbesondere Projekte in und mit Schulen, Jugendzentren und weiteren Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, unter Einsatz partizipativer, forschend-entdeckender und spielbasierter Lernformate; e. Kunst- und Kulturprojekte sowie Angebote der kulturellen Bildung und kulturellen Teilhabe, beispielsweise Theater-, Schreib-, Medien- und Kreativformate sowie niedrigschwellige Kulturveranstaltungen, insbesondere für Menschen mit erschwertem Zugang zu Kunst und Kultur; f. Maßnahmen der Demokratieförderung und der Prävention von religiös und politisch begründetem Extremismus, insbesondere von lslamismus, sowie der Prävention gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere von antimuslimischem Rassismus und Antisemitismus; hierzu gehören auch der Aufbau und die Trägerschaft von Beratungs- und Anlaufstellen - auch als Träger oder Auftragnehmer öffentlich finanzierter Präventions- und Beratungsprogramme - sowie die Qualifizierung von Fachkräften und Ehrenamtlichen; g. das Ausrichten und die Durchführung von Seminaren, Vorträgen, Fort- und Weiterbildungen, Workshops, Fachtagungen, Konferenzen und sonstigen, insbesondere bildungspolitischen Veranstaltungen; h. die Beratung und Unterstützung von Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft mit dem Ziel, durch Handlungsempfehlungen zu innovativen Lösungen gesellschaftlicher und politischer Probleme beizutragen; i. Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit sowie Wissenschaftskommunikation zu den Satzungszwecken, einschließlich der Bereitstellung von Informationen mittels verschiedener Web- und Social-Media-Angebote; j. die Durchführung repräsentativer und sonstiger empirischer Umfragen und Erhebungen; k. die lnitiierung und Aufrechterhaltung von Dialog-, Begegnungs- und Austauschformaten zur Förderung kultureller und religiöser Vielfalt, von Toleranz und Verständigung sowie zum Abbau von Ressentiments, einschließlich kultureller Begegnungsveranstaltungen mit nationalen und internationalen Partnern; l. die Förderung und Unterstützung von Studierenden, Promovierenden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, insbesondere durch Beteiligungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsangebote; m. Veranstaltungen, Publikationen und Bildungsangebote zur Bedeutung von Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit als Grundpfeilern des demokratischen Staatswesens; n. die personelle, technische, wissenschaftliche, soziale und kulturelle sowie - im Wege der Zuwendung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO - finanzielle Unterstützung von steuerbegünstigten Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit gleichem oder ähnlichem gemeinnützigem Auftrag für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke.