Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung im Sinne des § 52 Abs. 2 Abgabenordnung. Die Gesellschaft unterstützt Menschen mit Behinderung in ihrer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, insbesondere in den Bereichen Arbeit, berufliche Qualifizierung, Beschäftigung, soziale Eingliederung und selbstbestimmte Lebensführung ?