Die Förderung des Umweltschutzes, einschließlich der Ressourcenschonung, Wiederverwendung von Gegenständen und Abfallvermeidung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO. Die Satzungszwecke werden insbesondere durch die Entwicklung, den Betrieb und die Bereitstellung einer digitalen Plattform verwirklicht, über die private Spender gebrauchte, funktionsfähige Gegenstände an gemeinnützige und mildtätige Organisationen vermitteln können ?