ist das Betreiben von Sport- Erholungs- und Freizeiteinrichtungen; die Beratung und Unterstützung von Interessenten und Kunden bei der Gestaltung von Sport-, Erholungs-, und Freizeit. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art pachten, übernehmen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen; sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern.