Die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Tragwerksplanung. Die Gesellschaft kann alle mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehenden Geschäfte betreiben. Sie kann im Rahmen dieses Gegenstandes weitere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszweckes unmittelbar oder mittelbar dienlich sein können. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.