Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke? der Abgabenordnung nach § 52 Abs. 2 die Förderung von Kunst und Kultur (Nr. 5), die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (Nr. 7), Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch zu Nr. 5 die Verwirklichen von Kunst-, Kultur- und Bildungsangeboten in Schulen und Kindergärten und Kultureinrichtungen zu Nr. 7 Maßnahmen, die der beruflichen Weiterbildung, Umschulung oder Qualifizierung arbeitsloser Personen