Gegenstand des Unternehmens ist die Anlage und Pflege von Gärten und Grünanlagen sowie der Landschaftsbau. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.