Der Erwerb, die Verwaltung, Vermietung und Veräußerung von eigenen Immobilien, die Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter im Sinne von § 34c Absatz 1 Nr. 4 GewO, die Tätigkeit als Immobilienmakler im Sinne des § 34c Absatz 1 Nr. 1 GewO sowie der Betrieb eines Hausmeisterdienstes, insbesondere durch Erbringung von Leistungen im Bereich der Hausreinigung, Garten- und Hofpflege.