Die Verwaltung und Aufbau von Vermögen und Vermögenswerten, wie Immobilien, Kapitalanlagen und Beteiligungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und/oder Tochterunternehmen gründen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.