Erwerb und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Grundstücksteilen, die Aufteilung zum Zwecke der Bildung von Wohnungs- und Teileigentum, der Erwerb und Verkauf von Wohnungs- und Teileigentum, die Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die Errichtung von Gebäuden im eigenen und fremden Namen sowie die Baubetreuung, die Vermietung, Betreuung und Verwaltung von Immobilien.