Der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten, die Entwicklung, Sanierung, Modernisierung, Aufwertung und wirtschaftliche Verwertung von Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere die technische und wirtschaftliche Optimierung, die Integration und Koordination energetischer Maßnahmen sowie die Vermietung und Verpachtung von Immoilien. Die Vermittlung des Abschlusses sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, gmndstücksgleiche Rechte, Wohnräume oder gewerbliche Räume im Sinne des § 34c GewO (Immobilienmakler) sowie die Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum von Wohnungseigentümern sowie von Mietverhältnissen überWohnräume für Dritte im Sinne des § 34c GewO (Wohnimmobilienverwalter), soweit hierfür eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist und vorliegt.