Ausschließlich die Verwaltung jeglichen eigenen Vermögens in Form von Immobilien, Wertpapieren, Fondsbeteiligungen und Finanzprodukten sowie das Eingehen, der Erwerb, das Halten, die Pflege, das Verwalten und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, soweit sämtliche Tätigkeiten nicht genehmigungspflichtig sind. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst auch den An- und Verkauf von Kunstgegenständen.