(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und Vertrieb von Matten und Formteilen. (2) Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und jede Tätigkeit auszuüben, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dient oder ihn fördert, insbesondere kann sie Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art errichten, betreiben oder sich an solchen in irgendeiner Form beteiligen.